Allgemeine Geschäftsbedingungen „Blackfrog“ bei Buchungen von Seminaren

 

Allgemeines

Sämtlichen, im Rahmen der angebotenen Seminare von Blackfrog erbrachten Lieferungen und Leistungen, liegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Allgemeine Geschäftsbedingungen, auf die im Auftrag oder in sonstigen Schreiben des Kunden Bezug genommen wird, werden nicht anerkannt, sofern im Einzelfall diesen durch Blackfrog nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

 

Leistungen bei offenen Seminaren

In den Preisen für offene Seminare sind folgende Leistungen enthalten: Bereitstellung des erforderlichen Schulungsequipment, Durchführung des Seminars entsprechend Seminarbeschreibung (der Einsatz eines gleichwertigen Referenten bleibt vorbehalten), Seminarunterlagen, Teilnehmerzertifikat. Alle sonstigen Kosten, wie z. B. Fahrt- und Übernachtungskosten, externe Prüfungsgebühren sind in der Seminargebühr nicht enthalten.

 

Teilnahmebedingungen

Volljährigkeit und körperliche gute Verfassung, weitere Zulassungsvoraussetzungen für eine Lehrgangsteilnahme ergeben sich aus dem Anmeldeformular bzw. aus dem Ausbildungsprogramm.

 

Teilnahmebescheinigung

Nach erfolgreichem Abschluss des Seminars erhalten die Teilnehmer ein entsprechendes Zertifikat. Voraussetzung dafür ist die Teilnahme am Seminar während mindestens 70 % der Seminardauer und sofern vorgesehen, das Bestehen der Abschlussprüfung.

 

Anmeldung

Die Anmeldung bei Blackfrog erfolgt schriftlich, per Mail oder Post auf dem entsprechenden Anmeldeformular. Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt und sind mit der schriftlichen Bestätigung durch Blackfrog verbindlich.

Die Buchungsbestätigung enthält alle notwendigen Informationen zur Seminarorganisation. Im Interesse einer effizienten Seminardurchführung, sind die in den Seminarbeschreibungen aufgeführten Teilnahmevoraussetzungen zu beachten.

 

Teilnehmerabsage bei offenen Seminaren

Seminaranmeldungen können nur schriftlich zurückgezogen werden. Im Falle einer Absage gilt folgende Kostenregelung:

  • Erfolgt die schriftliche Absage später als 3 Wochen vor Seminarbeginn, wird eine Stornogebühr von 50 % des Seminarpreises berechnet.
  • Bei Stornierung später als 8 Arbeitstage vor Seminarbeginn oder bei Nichterscheinen des angemeldeten Teilnehmers wird der volle Seminarpreis fällig.
  • Dem Kunden steht es frei, einen geeigneten Ersatzteilnehmer zu benennen. Die Stornokosten entfallen für den Kunden, sofern der Ersatzteilnehmer die Kosten des Seminars trägt.

 

Inhouse - Seminare

Jedes der angebotenen Seminare kann als Inhouse-Seminar für den Kunden durchgeführt werden. Für firmeninterne, geschlossene Gruppen sind nach Vereinbarung auch Sonderkonditionen möglich. Teilnehmerabsage bei Inhouse-Seminaren:

  • Fest vereinbarte Termine können nur schriftlich bis zu 3 Wochen vor Seminarbeginn verschoben oder storniert werden. Erfolgt die Stornierung später als 3 Wochen vor Seminarbeginn, wird eine Stornogebühr von 50 % des Auftragswertes berechnet.
  • Bei Stornierung später als 8 Arbeitstage vor Seminarbeginn oder bei Nichterscheinen aller oder einzelner angemeldeter Teilnehmer wird der volle Auftragswert in Rechnung gestellt.

 

Urheberrecht/Nutzungsrecht

Das Urheberrecht an den Seminarunterlagen obliegt dem jeweiligen Ersteller. Der Teilnehmer erhält an den ihm ausgehändigten Seminarunterlagen lediglich ein einfaches Nutzungsrecht, beschränkt auf den Zweck des konkreten Seminareinsatzes. Der Teilnehmer hat nicht das Recht, die Seminarunterlagen ganz oder auszugsweise ohne schriftliche Genehmigung von Blackfrog zu reproduzieren, in Speichermedien aufzunehmen oder in irgendeiner Form zu verbreiten. Auch ein Ton oder Videomitschnitt des Seminars ist ohne schriftliche vorherige Zustimmung von Blackfrog. § 53 UrhG (Vervielfältigung zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch) bleibt unberührt.

 

Ausschluss/Durchführung/Seminarabsage

Bei Krankheit des Referenten, höherer Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen besteht kein Anspruch auf Durchführung des Seminars. Bei fristgerechter Absage bis spätestens 3 Arbeitstage vor Seminarbeginn ist über die Erstattung evtl. bereits gezahlter Seminargebühren hinaus ein weitergehender Schadenersatzanspruch ausgeschlossen.

Blackfrog behält sich vor, Seminare wegen zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen.
 

Weisungsbefugt

Um Gefahren für Leib, Leben, Gesundheit und Sachgüter abzuwenden, ist der Ausbilder im Rahmen der vereinbarten Dienstleitungen jeder Person weisungsbefugt, die sich mittelbar oder unmittelbar in der Ausbildung befindet. Der Lehrgangsteilnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass er dieser Weisungsbefugnis nachkommt. Den Ausbildern obliegt auch zu prüfen, ob der Teilnehmer psychisch oder physisch in der Lage ist, an dem Lehrgang teilzunehmen. Sollten Weisungen oder Sicherheitsbestimmungen nicht beachtet werden oder sollte sich zeigen, dass der Teilnehmer dem Lehrgang psychisch oder physisch nicht folgen kann, hat der Ausbilder die Befugnis, den Teilnehmer auszuschließen. Bei einer derartigen Maßnahme werden keine Gebühren erstattet.

 

Haftung

  1. Eine Haftung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Ausnahme: Blackfrog haftet für Schäden die bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung von Blackfrog, eines gesetzliche Vertreters oder Erfüllungsgehilfen entstehen.
  2. Die Haftung von Blackfrog, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

 

Sonstiges

  1. Sollten einzelne Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Die unwirksame Regelung ist so umzudeuten oder zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird.
  2. Soweit Teilnehmer eines Seminars Kaufleute sind, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Cham. Gegenüber Nichtkaufleuten richtet sich der Gerichtsstand nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

 

 

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Simone & Peter Wolfsdorf GbR

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